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Wichtige Anweisungen für Tierbesitzer, die eine Tierarztpraxis während des COVID-19-Ausbruches aufsuchen

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Neuerung der TÄHAV
Seit Anfang März gelten für Klein- und Nutztierpraktiker Umwidmungsverbote für Antibiotika und Antibiogrammpflichten.
Dies bedeutet, dass sogenannte „Reserveantibiotika“ wie Fluorchinolone (darunter zählt unter anderem Baytril, Marbocyl, Floxal Augentropfen uvm.) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Convenia-Injektionslösung) nur nach erfolgter bakteriologischer Untersuchung (Entnahme eine Tupfers aus zB einer Wunde oder eines entzündeten Auges) inklusive Anfertigung eines Antibiogramms verwendet und abgegeben dürfen.
Dies geschieht im Sinne der Vorbeugung und Verhinderung von Resistenzen.
Dazu zwei interessante Links:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika-Eckpunktepapier.html
http://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=20330