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Aktuelles

Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22.11.2022

Wichtige Hinweis:

Alle Informationen zur Änderung der GOT finden Sie unter folgendem LINK:

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund eine Tierkranken oder OP-Versicherung. Eine Liste bezüglich der aktuellen Leistungen verschiedener Versicherungen finden Sie hier: eisbaumtabelle.de

 

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Die Notdienste für die Feiertage und Wochenenden entnehmen Sie bitte dieser Seite Notdienste

Praxis Öffnungszeiten 

09:00 - 12:00 Uhr

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16:00 - 18:00 Uhr

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16:00 - 18:00 Uhr
geschlossen
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Vormittags

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Nachmittags

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Fr: 

reguläre Öffnungszeiten 

Neuerung der TÄHAV

Seit Anfang März gelten für Klein- und Nutztierpraktiker Umwidmungsverbote für Antibiotika und Antibiogrammpflichten.  

Dies bedeutet, dass sogenannte „Reserveantibiotika“ wie  Fluorchinolone (darunter zählt unter anderem Baytril, Marbocyl, Floxal Augentropfen uvm.) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Convenia-Injektionslösung)  nur nach erfolgter bakteriologischer Untersuchung (Entnahme eine Tupfers aus zB einer Wunde oder eines entzündeten Auges) inklusive Anfertigung eines Antibiogramms verwendet und abgegeben dürfen.

Dies geschieht im Sinne der Vorbeugung und Verhinderung von Resistenzen.

Dazu zwei interessante Links:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika-Eckpunktepapier.html
http://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=20330

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