Aktuelles
Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22.11.2022
Wichtige Hinweis:
Alle Informationen zur Änderung der GOT finden Sie unter folgendem LINK:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.
Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund eine Tierkranken oder OP-Versicherung. Eine Liste bezüglich der aktuellen Leistungen verschiedener Versicherungen finden Sie hier: eisbaumtabelle.de
Praxis Öffnungszeiten
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr
geschlossen
16:00 - 18:00 Uhr
Vormittags
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
Nachmittags
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
reguläre Öffnungszeiten

Liebe Tierfreunde,
wir sind nun umgezogen ab dem 01.10.2024 finden Sie uns und unsere Praxis unter folgender neuer Adresse:
Tierarztpraxis im Kleeblatt-Haus
Tatjana Jung & Kollegen
Am Hohenstein 3-5
65779 Kelkheim-Fischbach
Neue Telefonnummer ab 01.10.2024
Telefon: 06195 - 9694705
Wir freuen uns sehr, Ihnen ab 2025 auch die Abklärung kardiologischer Fälle anbieten zu können!
Wir begrüßen im Team Herrn Dr. Ricardo Abrantes, der regelmäßig bei uns in der Praxis sein wird und sich um die Herzgesundheit und auch um internistische Fragestellungen kümmern wird.
Wir erweitern unser Team
Liebe Tierfreunde
bitte beachten Sie, dass unsere Praxis aufgrund der bevorstehenden Urlaubszeit an einigen Tagen früher schließt.
Ab dem 20.07.2026 - 23.07.2026
ist die Praxis nur Vormittags besetzt zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.
Wir haben Urlaub
Liebe Tierfreunde,
wir machen Urlaub vom 24.07.2026 - 07.08.2026!
In dieser Zeit ist unsere Praxis geschlossen.
Die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden entnehmen Sie bitte der Liste unter Notdienst
Unsere Vertretung während der Urlaubszeit übernimmt:
Dr. Carola Hauptmann
Kastanienhain 3, 65812 Bad Soden
06174-961481
https://chiropraxis-fuer-tiere.de/
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In lebensbedrohlichen oder besonders dringenden Notfällen übernehmen nach vorheriger telefonischer Anmeldung die umliegenden Tierkliniken die Behandlung Ihres Tieres.

Neuerung der TÄHAV
Seit Anfang März gelten für Klein- und Nutztierpraktiker Umwidmungsverbote für Antibiotika und Antibiogrammpflichten.
Dies bedeutet, dass sogenannte „Reserveantibiotika“ wie Fluorchinolone (darunter zählt unter anderem Baytril, Marbocyl, Floxal Augentropfen uvm.) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Convenia-Injektionslösung) nur nach erfolgter bakteriologischer Untersuchung (Entnahme eine Tupfers aus zB einer Wunde oder eines entzündeten Auges) inklusive Anfertigung eines Antibiogramms verwendet und abgegeben dürfen.
Dies geschieht im Sinne der Vorbeugung und Verhinderung von Resistenzen.
Dazu zwei interessante Links:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika-Eckpunktepapier.html
http://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=20330
