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Aktuelles

Neue Gebührenordnung für Tierärzte ab dem 22.11.2022

Wichtige Hinweis:

Alle Informationen zur Änderung der GOT finden Sie unter folgendem LINK:

Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V.

Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund eine Tierkranken oder OP-Versicherung. Eine Liste bezüglich der aktuellen Leistungen verschiedener Versicherungen finden Sie hier: eisbaumtabelle.de

 

Auszug_eisbaumtabelle_de.jpeg

Unsere Praxis bleibt vom 03.04.2023 bis 07.04.2023 geschlossen.
Die Wochenendnotdienste entnehmen Sie bitte dem Notdienstplan
auf dieser Seite „Notdienst“


Ab Montag, den 10.04.2023 sind wir wieder zur gewohnten Zeit für Sie da.“

Praxis Öffnungszeiten 

Covid-19

Wichtige Anweisungen für Tierbesitzer, die eine Tierarztpraxis während des COVID-19-Ausbruches aufsuchen

Covid_19_Anweisung.png

download Infos als PDF

Neuerung der TÄHAV

Seit Anfang März gelten für Klein- und Nutztierpraktiker Umwidmungsverbote für Antibiotika und Antibiogrammpflichten.  

Dies bedeutet, dass sogenannte „Reserveantibiotika“ wie  Fluorchinolone (darunter zählt unter anderem Baytril, Marbocyl, Floxal Augentropfen uvm.) und Cephalosporine der 3. und 4. Generation (zB Convenia-Injektionslösung)  nur nach erfolgter bakteriologischer Untersuchung (Entnahme eine Tupfers aus zB einer Wunde oder eines entzündeten Auges) inklusive Anfertigung eines Antibiogramms verwendet und abgegeben dürfen.

Dies geschieht im Sinne der Vorbeugung und Verhinderung von Resistenzen.

Dazu zwei interessante Links:
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierarzneimittel/_texte/Antibiotika-Eckpunktepapier.html
http://www.tierarzt-rueckert.de/blog/details.php?Kunde=1489&Modul=3&ID=20330

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